Warum eine Anmeldung
Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das Recht, anderen die Nutzung eines gleichen oder verwechselbar ähnlichen Zeichens für dieselben Waren oder Dienstleistungen zu untersagen. Ohne Eintragung haben Sie diesen Schutz nur in Ausnahmefällen. Für Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig.
Wortmarke oder Bildmarke
Die Wortmarke schützt den Namen, unabhängig von Schrift und Farbe. Die Wort-/Bildmarke schützt das Logo in seiner konkreten Gestaltung. Wer nur ein Budget hat, meldet meist zuerst den Namen an. Ändert sich das Logo später, bleibt die Wortmarke gültig.
Klassen: der wichtigste Teil
Markenschutz gilt nie allgemein, sondern nur für die Waren und Dienstleistungen, die Sie angeben. Diese sind nach der Nizza-Klassifikation in 45 Klassen eingeteilt, zum Beispiel Klasse 25 für Bekleidung oder Klasse 35 für Werbung und Einzelhandel.
- Wählen Sie die Klassen, in denen Sie tatsächlich tätig sind oder es bald sein werden
- Das Verzeichnis lässt sich nach der Anmeldung nur einschränken, nicht erweitern
- Eine eingetragene Marke muss genutzt werden. Nach fünf Jahren ohne Nutzung kann sie gelöscht werden
Was es kostet
| Position | Amtsgebühr |
|---|---|
| Anmeldung online, bis drei Klassen | 290 € |
| Anmeldung auf Papier, bis drei Klassen | 300 € |
| Jede weitere Klasse | 100 € |
| Beschleunigte Prüfung | 200 € |
| Verlängerung nach zehn Jahren, bis drei Klassen | 750 € |
Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach Einreichung bezahlt sein, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Honorare für Recherche oder anwaltliche Beratung kommen gegebenenfalls hinzu.
Der häufigste Fehler: keine Recherche
Das DPMA prüft nur, ob Ihr Zeichen überhaupt schutzfähig ist, also nicht rein beschreibend oder irreführend. Ob es bereits eine ähnliche ältere Marke gibt, prüft das Amt nicht. Eine Eintragungsurkunde ist deshalb kein Beweis, dass Sie den Namen gefahrlos nutzen können.
Die erste Suche können Sie selbst und kostenlos machen: im DPMAregister für deutsche Marken und in TMview für Marken in der EU. Dazu gehören ein Blick ins Handelsregister und eine einfache Suche im Netz. Ob eine Ähnlichkeit rechtlich zur Verwechslung führt, sollte im Zweifel ein Anwalt für Markenrecht beurteilen.
So läuft es ab
- Recherche nach gleichen und ähnlichen Zeichen
- Anmeldung online über DPMAdirekt, mit Zeichen, Klassen und Verzeichnis
- Prüfung durch das Amt auf Schutzhindernisse
- Eintragung und Veröffentlichung
- Widerspruchsfrist: Drei Monate lang können Inhaber älterer Marken Widerspruch einlegen
Danach ist die Marke zehn Jahre geschützt und lässt sich beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängern.
Was wir dazu beitragen
Wir gestalten Name und Logo so, dass sie unterscheidbar sind, und liefern die Bilddatei in der Form, die das Amt verlangt. Die rechtliche Prüfung übernehmen wir nicht. Dafür arbeiten Sie am besten mit einer Kanzlei für Markenrecht zusammen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Gebühren laut DPMA, Stand: September 2026.
Quellen
Kurz gefasst
- 290 € online für bis zu drei Klassen
- Das Amt prüft keine älteren Marken
- Recherche in DPMAregister und TMview
- Schutz für zehn Jahre, verlängerbar
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